KYC (Know Your Customer)
KYC (Know Your Customer) bezeichnet die Identitätsprüfung von Kunden und Geschäftspartnern, die Finanzdienstleister — einschliesslich Zahlungsanbieter und Marktplätze — vor der Geschäftsaufnahme durchführen müssen.
KYC (Know Your Customer)
KYC (Know Your Customer) umfasst alle Massnahmen zur Identifizierung und Überprüfung von Kunden, Händlern oder Geschäftspartnern. Im Zahlungsverkehr ist KYC ein zentraler Bestandteil der Geldwäschereibekämpfung: Bevor ein Händler Zahlungen empfangen und Auszahlungen erhalten kann, muss seine Identität verifiziert werden.
Für Marktplätze bedeutet KYC: Jeder Verkäufer (Sub-Merchant), der über die Plattform Zahlungen empfängt, muss identifiziert werden. Die Prüfung umfasst typischerweise Ausweisdokumente, Handelsregisterauszug (bei Firmen), Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owner) und eine Adressbestätigung. In der Schweiz gelten die Sorgfaltspflichten des GwG und der GwV-FINMA.
KYB (Know Your Business) ist die Variante für Unternehmen: Hier wird nicht nur die natürliche Person, sondern auch das Unternehmen selbst geprüft — Rechtsform, Handelsregister, Zweck und wirtschaftlich berechtigte Personen. Für Plattformbetreiber ist entscheidend: Wird KYC vom PSP übernommen, reduziert sich der eigene Aufwand erheblich.
KYC Beispiele
Ein neuer Verkäufer registriert sich auf einem Schweizer Marktplatz. Der PSP fordert Ausweiskopie, Adressnachweis und Handelsregisterauszug an, bevor die erste Auszahlung erfolgt.
Ein Einzelunternehmer wird per Video-Ident in 5 Minuten verifiziert — automatisiertes KYC beschleunigt das Onboarding.
Bei einer GmbH wird zusätzlich geprüft, wer der wirtschaftlich Berechtigte (Beneficial Owner) ist — die Person, die mehr als 25 % der Anteile hält.
KYC FAQ
Was ist KYC?
KYC (Know Your Customer) ist die Identitätsprüfung von Kunden und Geschäftspartnern. Im Zahlungsverkehr müssen Händler verifiziert werden, bevor sie Zahlungen empfangen und Auszahlungen erhalten können.
Was ist der Unterschied zwischen KYC und KYB?
KYC prüft die Identität natürlicher Personen. KYB (Know Your Business) prüft zusätzlich das Unternehmen selbst — Rechtsform, Handelsregister, Geschäftszweck und wirtschaftlich berechtigte Personen.
Wer führt KYC auf Marktplätzen durch?
In der Regel der Zahlungsanbieter (PSP), der die Auszahlungen an Verkäufer abwickelt. Der Marktplatzbetreiber sammelt die Daten und leitet sie an den PSP weiter, der die eigentliche Prüfung vornimmt.
Welche Dokumente braucht KYC in der Schweiz?
Typisch: Ausweiskopie (Pass oder ID), Adressnachweis, bei Unternehmen zusätzlich Handelsregisterauszug und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten. Die genauen Anforderungen hängen vom Transaktionsvolumen und der Risikoklasse ab.
Ab welchem Betrag ist KYC Pflicht?
Gemäss GwV-FINMA gelten für elektronische Zahlungen Schwellenwerte: Ab CHF 5'000 pro Jahr ist eine Identifizierung erforderlich. Bei höherem Risiko oder grösseren Volumina gelten strengere Anforderungen.

