Kartenzahlung in der Physiotherapie- und Osteopathiepraxis: So funktioniert es in der Schweiz

Schweizer Physio- und Osteopathiepraxen kassieren direkt von Patient:innen vor allem Franchise-Anteile, Selbstbehalte und nicht kassengedeckte Leistungen – typischerweise CHF 10 bis CHF 150 pro Sitzung. POS-Terminal, Tap to Pay auf dem Android-Smartphone oder Payment Link per WhatsApp sind die drei praxistauglichen Lösungen.

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Schweizer Physio- und Osteopathiepraxen kassieren direkt von Patient:innen vor allem Franchise-Anteile, Selbstbehalte und nicht kassengedeckte Leistungen – typischerweise CHF 10 bis CHF 150 pro Sitzung. POS-Terminal, Tap to Pay auf dem Android-Smartphone oder Payment Link per WhatsApp sind die drei praxistauglichen Lösungen, die sich je nach Praxisstruktur und Workflow unterscheiden.

Dieser Guide zeigt Dir, welche Zahlungsflüsse in Schweizer Physio- und Osteopathiepraxen tatsächlich vorkommen, welche Beträge direkt kassiert werden und welche Lösung zu Deiner Praxis passt.

1. Wer zahlt was – und warum offene Posten ein Problem sind

Die Abrechnung in der Physiotherapie in der Schweiz ist dreigeteilt: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, auch KVG) übernimmt ärztlich verordnete Physiotherapie – aber nicht vollständig. Patient:innen bezahlen jährlich eine Franchise (Erwachsene mindestens CHF 300, wählbar bis CHF 2'500) sowie einen Selbstbehalt von 10% der Kosten nach Abzug der Franchise. Diese Beträge sind nicht kassenfinanziert und müssen direkt bei der Praxis beglichen werden.

Bei Privatpatient:innen ohne ärztliche Verordnung – etwa für Sportmassagen oder präventive Behandlungen – fällt der volle Sitzungspreis von typischerweise CHF 90 bis CHF 150 direkt an. In Osteopathiepraxen ist dieser Anteil noch höher, da Osteopathie nur über Zusatzversicherungen abgerechnet wird. Wer keine Zusatzversicherung hat, zahlt den vollen Betrag selbst.

Das strukturelle Problem: Viele Praxen stellen für Selbstbehalte und Direktzahlungen Papierrechnungen mit 30 Tagen Zahlungsziel aus. Das führt zu offenen Posten, Mahnläufen und Zeitaufwand. Wird direkt nach der Sitzung per Karte, TWINT oder Payment Link kassiert, entfällt dieser Aufwand.

2. Welche Zahlungsmethoden Schweizer Patient:innen erwarten

TWINT ist in der Schweiz mit über 4 Millionen aktiven Nutzer:innen die meistgenutzte mobile Zahlungsmethode und in Therapiepraxen besonders beliebt. Debitkarten – heute Visa Debit und Mastercard Debit, früher Maestro – sind Standard. Die Maestro-Karte wurde seit 2023 schrittweise durch Visa Debit und Mastercard Debit ersetzt; diese funktionieren an jedem modernen Terminal problemlos.

PostFinance Card ist in der Deutschschweiz nach wie vor verbreitet, besonders bei älteren Patient:innen. Laut der Zahlungsmittelumfrage der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist der Bargeldanteil bei Zahlungen unter 40% gesunken. Kreditkarten werden seltener eingesetzt, sind aber für höhere Beträge bei Privatpatient:innen relevant.

Zahlungsmethode

Verbreitung CH

Typisch in Physiopraxen

Payrexx POS-Gebühr

TWINT

Sehr hoch

Ja – ideal nach Sitzung

1.25% + CHF 0.00

Visa / Mastercard Debit

Hoch

Ja – Standardlösung

0.95% + CHF 0.15

Kreditkarte

Mittel

Ja – für höhere Beträge

1.25% + CHF 0.15

PostFinance Pay

Mittel (Deutschschweiz)

Empfehlenswert

via Anbieter

Bargeld

Sinkend (<40%)

Noch vorhanden

3. POS-Terminal, Tap to Pay oder Payment Link: Was passt zur Physiopraxis?

Für Physio- und Osteopathiepraxen gibt es drei praxistaugliche Zahlungslösungen von Payrexx, die sich kombinieren lassen.

POS-Terminal an der Rezeption

Ein physisches Kartenterminal – bei Payrexx das Nexgo N6 oder N86 – eignet sich für Praxen mit Rezeption oder Empfangsbereich. Patient:innen zahlen beim Verlassen direkt an der Rezeption. Der reguläre Mietpreis beträgt CHF 25 pro Monat; aktuell sind N6 und N86 kostenlos verfügbar, solange der Vorrat reicht. POS erfordert mindestens den Standard-Plan (CHF 19/Monat). Das Terminal akzeptiert Karten, TWINT, Apple Pay, Google Pay und Samsung Pay.

Tap to Pay auf dem Android-Smartphone

Payrexx Tap to Pay verwandelt ein kompatibles Android-Smartphone (Android 8.1 oder höher, NFC-fähig) in ein Zahlungsterminal – ohne separates Gerät. Die Payrexx Tap to Pay App wird auf dem Android-Gerät installiert und mit dem Payrexx-Konto verbunden. Patient:innen halten Karte, TWINT oder Wallet ans Smartphone. Tap to Pay ist in jedem Payrexx-Abo verfügbar, auch im Free-Plan. Transaktionsgebühren sind identisch mit dem POS-Terminal: Debit 0.95% + CHF 0.15, Kredit 1.25% + CHF 0.15, TWINT 1.25% + CHF 0.00. Wichtig: Tap to Pay funktioniert derzeit nur auf Android-Geräten, nicht auf iPhones.

Payment Link nach der Sitzung

Ein Payment Link wird direkt im Payrexx-Dashboard erstellt und per SMS oder WhatsApp an die Patient:in gesendet. Diese bezahlt auf dem Smartphone mit ihrer bevorzugten Zahlungsmethode. Ideal wenn keine Rezeption vorhanden ist, der Betrag erst nach der Behandlung feststeht, oder die Therapeutin direkt aus dem Behandlungszimmer abrechnen möchte ohne physischen Zahlungsvorgang. Payment Links funktionieren in jedem Plan inklusive Free.

Lösung

Geeignet für

Abo-Voraussetzung

Monatliche Fixkosten

POS-Terminal (Nexgo N6/N86)

Praxis mit Rezeption

Standard oder Premium

CHF 0 (aktuell kostenlos)

Tap to Pay Android

Kleine Praxis, flexibel

Alle Pläne inkl. Free

Keine

Payment Link

Ohne Empfang, nach Sitzung

Alle Pläne inkl. Free

Keine

TWINT QR Pay

Ergänzend, sehr einfach

Alle Pläne inkl. Free

Keine

4. Online-Buchung und Vorauszahlung: Offene Posten strukturell verhindern

Wer Terminbuchung und Zahlung verknüpft, löst das Mahnproblem an der Wurzel. Patient:innen buchen online und hinterlegen dabei entweder eine Vorauszahlung oder Kreditkartendaten für eine allfällige No-Show-Gebühr. Payrexx bietet für diesen Workflow Payment Links und gehostete Zahlungsseiten an, die Du in Buchungsbestätigungs-E-Mails oder Buchungstools einbinden kannst.

Für Serien empfiehlt sich die Vorauszahlung des Selbstbehalt-Anteils zu Beginn: 10 Sitzungen à CHF 100 KVG-Tarif ergibt CHF 100 Selbstbehalt total – als Vorauszahlung per Payment Link kassiert, entfällt jeder weitere Zahlungsschritt. Bei Privatpatient:innen mit Pauschalpreisen (z.B. 5 Sitzungen à CHF 120 = CHF 600) verbessert die Serienvorauszahlung die Liquidität und schafft Verbindlichkeit.

5. Kosten: Was eine Transaktion in der Physiopraxis wirklich kostet

Die Transaktionsgebühren bei Payrexx für POS und Tap to Pay sind unabhängig vom gewählten Plan identisch. Unterschiede bestehen bei den Online-Gebühren (für Payment Links). Zum Vergleich mit SumUp, dem häufigsten Wettbewerber bei kleinen Praxen:

Anbieter

Debitkarte POS

TWINT POS

Kreditkarte POS

Monatsabo

Payrexx (alle Pläne)

0.95% + CHF 0.15

1.25% + CHF 0.00

1.25% + CHF 0.15

CHF 0–49/Monat

SumUp Air

1.75% pauschal

1.75% pauschal

1.75% pauschal

Kein Abo

SumUp One

0.99% pauschal

nicht verfügbar

0.99% pauschal

CHF 25/Monat

Beispielrechnung: CHF 120 Sitzung (Privatpatient:in), Payrexx, Mastercard Debit: 0.95% × 120 = CHF 1.14 + CHF 0.15 Fix = CHF 1.29 Gebühr. Netto-Eingang: CHF 118.71. Bei 80 solchen Transaktionen pro Monat: CHF 103.20 Gebühren + CHF 19 Abo (Standard) = CHF 122.20 Gesamtkosten. Porto und Zeitaufwand für 80 Papierrechnungen übersteigen diesen Betrag deutlich.

6. Checkliste: Kartenzahlung in der Physio- und Osteopathiepraxis einrichten

  • Kläre welche Beträge Du direkt kassierst: Franchise-Anteil, Selbstbehalt 10%, Privatpatienten, nicht kassengedeckte Leistungen

  • Wähle die passende Lösung: POS-Terminal (Rezeption), Tap to Pay Android (flexibel), Payment Link (ohne Gerät) oder Kombination

  • Bestelle POS-Terminal nur mit Standard- oder Premium-Plan – Free-Plan reicht für Tap to Pay und Payment Link

  • Lade die Payrexx Tap to Pay App auf ein Android-Gerät (Android 8.1+, NFC) falls kein Terminal gewünscht

  • Richte TWINT als zweite Zahlungsmethode ein – unverzichtbar für Schweizer Patient:innen

  • Informiere Patient:innen aktiv: Hinweis in Terminbestätigung und Schilder im Empfangsbereich

  • Verknüpfe wenn möglich Terminbuchung mit Zahlung oder Kreditkartengarantie für No-Show-Schutz

  • Teste alle Zahlungsmethoden intern vor dem Go-live – auch TWINT und Debitkarte

Payrexx bietet Physio- und Osteopathiepraxen POS-Terminal, Tap to Pay und Payment Link aus einem einzigen Konto. Du schliesst einen Vertrag ab und akzeptierst TWINT, Debitkarte, Kreditkarte und Mobile Wallets – mit einem konsolidierten Auszahlungsbericht pro Woche oder Monat.

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Mit Payrexx akzeptierst Du TWINT, Debitkarte, Kreditkarte und Mobile Wallets – über POS-Terminal (Nexgo N6/N86), Tap to Pay auf dem Android-Smartphone oder Payment Link. Ein Vertrag, ein Dashboard, eine Auszahlung.

Payrexx bietet POS-Terminal, Tap to Pay auf Android und Payment Link für Therapiepraxen in der Schweiz – alles aus einem Konto.

Quellen und Links

Quellen zu Abrechnungssystemen, Tarifen und Zahlungslösungen für Therapiepraxen in der Schweiz

Häufige Fragen zur Kartenzahlung in Physio- und Osteopathiepraxen

Brauche ich für Tap to Pay ein iPhone oder ein Android-Smartphone?

Payrexx Tap to Pay funktioniert ausschliesslich auf Android-Geräten mit NFC-Chip (Android 8.1 oder höher). iPhones werden derzeit nicht unterstützt.

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Welche TWINT-Gebühren fallen in der Physiopraxis an?

TWINT via POS-Terminal oder Tap to Pay kostet bei Payrexx 1.25 % ohne Fixgebühr. Bei Online-Zahlungen via Payment Link (Standard-Plan) sind es 1.25 % + CHF 0.18.

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Kann ich Tap to Pay und POS-Terminal gleichzeitig nutzen?

Ja. Payrexx erlaubt mehrere aktive Zahlungsgeräte im gleichen Konto. Alle Transaktionen erscheinen im gleichen Dashboard und werden in einer Auszahlung zusammengefasst.

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Brauche ich für das POS-Terminal einen bestimmten Plan?

Ja. Das POS-Terminal erfordert mindestens den Standard-Plan (CHF 19/Monat) oder Premium (CHF 49/Monat). Der Free-Plan beinhaltet Tap to Pay und Payment Links, aber kein POS-Terminal.

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Was kostet das POS-Terminal bei Payrexx?

Regulär CHF 25 pro Monat. Nexgo N6 und N86 sind aktuell kostenlos im Mietmodell verfügbar, solange der Vorrat reicht. Nexgo N5 ist ausverkauft.

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Darf ich No-Show-Gebühren erheben?

Ja, sofern die Gebühr vorab transparent kommuniziert wurde und verhältnismässig ist. Rechtlich stützt sich das auf OR Art. 160 ff. (Konventionalstrafe). Payrexx unterstützt Pre-Authorization für Kreditkarten zur technischen Umsetzung.

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